Die Profis für Medizinrecht stellen sich vor
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Das Medizinrecht ist ein hochkomplexer Regelungsbereich, dem sich die
Leistungserbringer wie Krankenhäuser, Ärzte, Pflegedienste und auch die
Kostenträger täglich ausgesetzt sehen. Wir beraten und vertreten Sie aber
auch in Rechtsstreitigkeiten wegen ärztlicher Behandlungsfehler.
Medizinrechtliche Angelegenheiten sind ein Schwerpunkt unserer anwaltlichen
Tätigkeit. Wir schöpfen Ihre rechtlichen Möglichkeiten optimal aus. Wir
unterstützen:
Krankenhäuser:
- Finanzierungsrecht
- Planungsrecht
- Ambulante Behandlung im Krankenhaus
- Abrechnungsprobleme
- Vertragsangelegenheiten (Chefarzt-, Belegarzt-, Konsiliararztverträge etc.)
- Arbeitsrecht
- Haftung wegen ärztlichen Behandlungsfehlern
Ärzte:
- Zulassungsrecht
- Vergütungsrecht
- Wirtschaftlichkeitsprüfung
- Disziplinarrecht
- Vertragsangelegenheiten
- Praxisübertragung
- Haftung wegen ärztlichen Behandlungsfehlern
Pflegedienste (SGB V und SGB XI):
- Zulassungsrecht
- Vertragsrecht stationär und ambulant (Rahmenverträge, Versorgungsverträge, Pflegeverträge, Verträge nach WBVG, Arbeitsverträge etc)
- Qualitäts- und Transparenzberichte
- Unternehmensübertragung
Patienten:
- Behandlungsfehler
- Leistungsangelegenheiten gegenüber Kranken- und Pflegekassen
In medizinrechtlichen Angelegenheiten betreut Sie Herr Rechtsanwalt Rolf
Heinemann.